Beschlussvorlage - 36/BV/072/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Schlosspark in Tützpatz befindet sich im Eigentum von Herrn von Maltzahn (Helmuth von Maltzahn, Seestraße 14, 17194 Moltzow OT Ulrichshusen). Dieser beabsichtigt eine Umgestaltung des Schlossparks. Hierfür besteht die Möglichkeit Fördermittel in Höhe von 90% zu beantragen. Dieser Fördermittelantrag kann jedoch nur von der Gemeinde beantragt werden. Die anfallenden Kosten werden zu 100% von dem Eigentümer getragen. Die Gemeinde Tützpatz fungiert lediglich als Antragsteller.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. §24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt, einen Fördermittelantrag für die

Umgestaltung des Schlossparks in Tützpatz zu stellen.  Die anfallenden Kosten werden zu 100% von dem Eigentümer (Helmuth von Maltzahn) getragen. Die Gemeinde Tützpatz fungiert lediglich als Antragsteller.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 x

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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