Beschlussvorlage - 01/BV/321/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterin Frau Silva Keitsch reichte am 26.06.2021 nachfolgenden Antrag beim Stadtvertretervorsteher ein:

 

„Mit der Umgestaltung des Klosterberges sind dort durch den Rückbau von Gärten größere Rasenflächen entstanden, ähnlich, wie auf der Fläche zwischen Krankenhaus und Mauerstraße.

Beide Bereiche werden u.a. von Spaziergänger:innen, Erzieher:innen mit Kindergruppen und Hundebesitzer:innen mit ihren Tieren aufgesucht.

Um allen Nutzern gerecht zu werden, rege ich an, dass die Stadt Altentreptow auf einer dieser Flächen, die sich auf einem städtischen Grundstück befindet, einen konkreten Bereich als Hundewiese ausweist. 

Die nicht entsorgten Hinterlassenschaften der Hunde waren in der Vergangenheit immer mal wieder Diskussionsthema in unserer Stadt.

Mit der Schaffung einer Hundewiese werden die Hundebesitzer nicht von ihrer Pflicht entbunden, die Exkremente ihrer Vierbeiner zu entsorgen. Jedoch kann so das Areal eigeschränkt und der Klosterberg gleichzeitig sauber gehalten werden. Eine deutliche Trennung zwischen der Wiese für die Hunde und der Flächen, auf denen Kinder spielen kann so ermöglicht werden. 

Die anderen Flächen können so von den anderen Nutzern „gefahrlos“ genutzt werden.

In die Flächenauswahl könnte auch das Tierheim eingebunden werden.“

 

Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat jeder Stadtvertreter die Möglichkeit die Aufnahme einer Angelegenheit auf die Tagesordnung zu beantragen. Der Antrag wurde form- und fristgerecht eingereicht. Die Stadtvertretung entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben bzw. in geänderter Form stattgegeben werden oder eine Verweisung in die Fachausschüsse erfolgen soll.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt, auf dem Areal  Klosterberg eine Fläche festzulegen, die als Hundewiese genutzt und über Beschilderung auch markiert und beschildert wird.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

Siehe Folgeantrag zur Finanzierung!

 

 

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Anlagen

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