Beschlussvorlage - 06/BV/064/2021-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Benutzungs- und Entgeltordnung für das Bürgerhaus Grapzow sowie das Feuerwehrgerätehaus Grapzow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Stefanie Küthe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Grapzow
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Entscheidung
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22.07.2021
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Sachverhalt
Gemäß § 1 KAG M-V vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. April 2020 (GVOBI. M-V S. 166), sind die Gemeinden und sonstige kommunale Körperschaften grundsätzlich befugt, die Benutzungsbedingungen und das Benutzungsentgelt für ihre öffentlichen Einrichtungen privatrechtlich auszugestalten.
Die Kalkulation wurde bereits am 18.02.2021 von der Gemeindevertretung Grapzow beschlossen.
Da einige Entgeltpositionen aber nicht besprochen wurden und unterschiedliche Entgelte für Einwohner der Gemeinde und Auswärtige beschlossen sind, muss die Benutzungs- und Entgeltordnung erneut auf die Tagesordnung.
Nachfolgend ergeben sich die neuen Gebühren:
ALT:
aktuelle Gebühren
im Bürgerhaus:
- ganzer Saal mit Flur, Küche und Toiletten
für Einwohner der Gemeinde Grapzow: 80,00 €
für Personen von außerhalb: 95,00 €
Nutzung anlässlich Beerdigungen: 30,00 €
- halber Saal mit Flur, Küche und Toiletten
für Einwohner der Gemeinde Grapzow 50,00 €
für Personen von außerhalb: 70,00 €
- Sauna: 30,00 € / Nutzung
im Feuerwehrgerätehaus
- Raum mit Küche und Toiletten: 50,00 €
Nutzung anlässlich Beerdigungen: 25,00 €
NEU:
Gebühren:
Im Bürgerhaus:
- ganzer Saal mit Flur, Küche und Toiletten 120,00 €
- halber Saal mit Flur, Küche und Toiletten 98,00 €
- Nutzung anlässlich Beerdigungen 50,00 €
- Sauna 30,00 € / Nutzung
Im Feuerwehrgerätehaus:
- Raum mit Küche und Toiletten 87,00 €
- Nutzung anlässlich Beerdigungen 40,00 €
Zukünftig sollen keine Unterschiede bei den Gebühren gemacht werden (Peronen innerhalb / außerhalb der Gemeinde), da Unterscheidungen gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen und im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes rechtlich ausgeschlossen sind.
Da sich die Gemeinde Grapzow in der Haushaltskonsolidierung befindet, ist eine Anpassung/ Erhöhung der Entgelte erforderlich.
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte zu beschließen.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Bürgerhaus und das Feuerwehrgerätehaus in Grapzow wie folgt:
NEU:
Gebühren:
Im Bürgerhaus:
- ganzer Saal mit Flur, Küche und Toiletten 120,00 €
- halber Saal mit Flur, Küche und Toiletten 98,00 €
- Nutzung anlässlich Beerdigungen 50,00 €
- Sauna 30,00 € / Nutzung
Im Feuerwehrgerätehaus:
- Raum mit Küche und Toiletten 87,00 €
- Nutzung anlässlich Beerdigungen 40,00 €
Finanz. Auswirkung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,8 kB
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