Beschlussvorlage - 06/BV/064/2021-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 1 KAG M-V vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. April 2020 (GVOBI. M-V S. 166), sind die Gemeinden und sonstige kommunale Körperschaften grundsätzlich befugt, die Benutzungsbedingungen und das Benutzungsentgelt für ihre öffentlichen Einrichtungen privatrechtlich auszugestalten.

 

Die Kalkulation wurde bereits am 18.02.2021 von der Gemeindevertretung Grapzow beschlossen.

Da einige Entgeltpositionen aber nicht besprochen wurden und unterschiedliche Entgelte für Einwohner der Gemeinde und Auswärtige beschlossen sind, muss die Benutzungs- und Entgeltordnung erneut auf die Tagesordnung.

 

Nachfolgend ergeben sich die neuen Gebühren:

 

ALT:

 

   aktuelle Gebühren     

  im Bürgerhaus:

 

-          ganzer Saal mit Flur, Küche und Toiletten

für  Einwohner der Gemeinde Grapzow:   80,00 €  

für Personen von außerhalb:    95,00 €   

Nutzung anlässlich Beerdigungen:   30,00 €   

 

-          halber Saal mit Flur, Küche und Toiletten

für Einwohner der Gemeinde Grapzow  50,00 €   

für Personen von außerhalb:   70,00 €          

-          Sauna:     30,00 € / Nutzung

 

 im Feuerwehrgerätehaus

-          Raum mit Küche und Toiletten:                   50,00 €             

Nutzung anlässlich Beerdigungen:               25,00 €       

 

 

 

  

 

 

NEU:

        Gebühren:

Im Bürgerhaus:

 

-          ganzer Saal mit Flur, Küche und Toiletten  120,00 €

-          halber Saal mit Flur, Küche und Toiletten    98,00 €

-   Nutzung anlässlich Beerdigungen     50,00 €

-  Sauna        30,00 € / Nutzung

 

 

Im Feuerwehrgerätehaus:

-          Raum mit Küche und Toiletten      87,00 €

-          Nutzung anlässlich Beerdigungen     40,00 €

 

 

Zukünftig sollen keine Unterschiede bei den Gebühren gemacht werden (Peronen innerhalb / außerhalb der Gemeinde), da Unterscheidungen gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen und im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes rechtlich ausgeschlossen sind.

 

Da sich die Gemeinde Grapzow in der Haushaltskonsolidierung befindet, ist eine Anpassung/ Erhöhung der Entgelte erforderlich.

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte zu beschließen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Bürgerhaus und das Feuerwehrgerätehaus in Grapzow wie folgt:

 

 

NEU:

        Gebühren:

Im Bürgerhaus:

 

-          ganzer Saal mit Flur, Küche und Toiletten  120,00 €

-          halber Saal mit Flur, Küche und Toiletten    98,00 €

-   Nutzung anlässlich Beerdigungen     50,00 €

-  Sauna        30,00 € / Nutzung

 

 

Im Feuerwehrgerätehaus:

-          Raum mit Küche und Toiletten      87,00 €

-          Nutzung anlässlich Beerdigungen     40,00 €

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushaltsjahr 2021:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

5.7.3.01.43229000

1.2.6.01.43229000

 

 

Bezeichnung:

Entgelte Sonstiges

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

verbrauchte Mittel:

 

verbrauchte Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

höhere Erträge

 

 

 

 

 

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Anlagen

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