Beschlussvorlage - 01/BV/317/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterin Frau Silva Keitsch reichte am 15.06.2021 nachfolgenden Antrag für die Sitzung der Stadtvertretung ein:

 

Mit der Beschlussfassung 01/BV/274/2021-01 wurden Fördermöglichkeiten zur Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit in Sportvereinen sowie des Jugendfeuerwehrsports unserer Stadt beschlossen.  Die Gewährung von einmaligen, von der Schülerzahl abhängigen Förderung i.H. von 500 bzw.1000 Euro, ist eine wichtige und hilfreiche Unterstützung in der aktuellen Situation, die sich Pandemie bedingt in den vergangenen Wochen und Monaten besonders schwierig gestaltet hat.  Kinder- und Jugendarbeit in Vereinen erfolgt in unserer Stadt in Feuerwehr- und Sportvereinen darüber hinaus aber auch über andere Vereinsarbeit u.a. im Musikschulverein Altentreptow / Demmin e.V..  Um hier ein eindeutiges Zeichen zu setzen, dass wir der Kinder- und Jugendarbeit in allen Vereinen die gleiche Bedeutung beimessen und dieselbe Wertschätzung entgegenbringen, braucht es eine ergänzende Beschlussfassung.

Uns als Stadtvertretung ist es ein großes Anliegen keine Gräben zu schaffen, sondern verbindend zu wirken, zusammen zu führen und nicht zu trennen. Wir bringen allen Kindern und Jugendlichen und allen ehren- und hauptamtlich mit Kindern Arbeitenden Dank und Anerkennung entgegen.“

 

Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat jeder Stadtvertreter die Möglichkeit die Aufnahme einer Angelegenheit auf die Tagesordnung zu beantragen. Der Antrag wurde form- und fristgerecht eingereicht. Die Stadtvertretung entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben bzw. in geänderter Form stattgegeben werden oder eine Verweisung in die Fachausschüsse erfolgen soll.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

Hinweis Haushaltssicherungskonzept

 

Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 KV M-V müssen Anträge, die zu einer finanziellen Belastung führen können, mit einem Vorschlag zur Finanzierung verbunden sein. Nochmals gesteigerte Anforderungen stellen die Sätze 3 und 4 § 31 Abs. 2 an Beschlussvorlagen, solange ein Haushaltssicherungskonzept besteht.

 

Ein Finanzierungsvorschlag wurde mit dem Antrag nicht eingebracht.

Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 KV M-V müssen Anträge durch die Mehraufwendungen entstehen bestimmen, wie die zur Ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind.

 

Eine Beschlussfassung ohne Deckungsvorschlag ist rechtwidrig, d. h. der Bürgermeister muss entsprechend § 33 Abs. 1 KV M-V Widerspruch einlegen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt, allen Vereinen, die durch die Beschlussfassung 01/BV/274/2021-01 keine Förderung oder nur für einen Teil der Kinder und Jugendlichen Förderung erhalten, wird über diesen Weg der gleiche Zuschuss gewährt und so die entstandene Lücke geschlossen.

 

Als Kennzahlen zur Bemessung werden dieselben Kriterien angesetzt, wie in der o.g. BV.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 x

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: 

 

kein Deckungsvorschlag bestimmt

 

 

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Anlagen

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