Beschlussvorlage - 36/BV/069/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Per 30.06.2021 lief die Zinsbindungsfrist für den Darlehensvertrag 678 018 871 7 bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin für die Altschulden aus dem Wohnungsbau der Gemeinde Tützpatz aus. Aufgrund § 3 des Altschuldenhilfe-Gesetzes und gemäß § 26 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes M-V stellte die Gemeinde am 08.03.2021 einen Antrag auf Gewährung einer Zuweisung zur Entschuldung. Die Entscheidung dazu steht noch aus.

 

Gemäß § 39 Abs. 3 Satz 3 entscheidet der Bürgermeister in Fällen der äußeren Dringlichkeit an Stelle der Gemeindevertretung. Diese Entscheidung bedarf der Genehmigung durch die Gemeindevertretung. Da bis zum 30.06.2021 keine Gemeindevertretersitzung geplant ist, trifft der Bürgermeister der Gemeinde Tützpatz die Entscheidung.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt die nachträgliche Genehmigung der Bürgermeistervorlage 36/BM/007/2021 bezüglich der Zinsanpassung für das

Darlehen 678 018 871 7  bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin in Höhe von 126.134,02 € mit einem Zinssatz von 1,5 v.H., einer Tilgung von 1,0 v.H. und einer

3-monatigen Kündigungsfrist.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 1.1.4.09.57512000

 1.1.4.09/0005.792532000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Zinsen für Investitionskredite

Tilgung von Investitionskrediten

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:  Bei der Haushaltsplanung wurde mit den bestehenden Konditionen bis zum Jahresende geplant. Durch die Zinsanpassung muss die Gemeinde mehr Zinsen, dafür aber weniger Tilgung zahlen, so dass die geplanten Mittel insgesamt ausreichend sind.

Es wird davon ausgegangen, dass der gestellte Antrag bis zum Jahresende 2021 abschließend beschieden wird. Im Falle einer Genehmigung des Antrages der Gemeinde und der daraus resultierenden Rückzahlung des Darlehens fallen die in der Finanzplanung eingestellten Zins- und Tilgungsraten für dieses Darlehen weg.

 

 

 

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Anlagen

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