Beschlussvorlage - 06/BV/070/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Grapzow unterstützt die ortsansässigen Vereine und Organisationen im kulturellen Bereich seit Jahren durch finanzielle Zuwendungen.

 

Auch für das Jahr 2021 haben Vereine und Organisationen Anträge auf Zuwendungen gestellt (siehe Anlage).

 

Die Zuwendungen werden unter Beachtung der Allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Zuwendungsrichtlinie des Amtes Treptower Tollensewinkel gewährt. (siehe Anlage).

 

Die Gemeinde Grapzow befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Für  Zuweisungen und Zuwendungen für lfd. Zwecke wurden insgesamt planmäßig 1.200 EUR  veranschlagt. Insgesamt wurden Zuwendungen in Höhe von 1.200 EUR beantragt.

 

Der Gemeindevertretung obliegt die Entscheidung, ob die beantragten Zuwendungen in voller Höhe gewährt werden.

 

Gemäß § 22 KV M-V i. V. m. der Zuwendungsrichtlinie entscheidet die Gemeindevertretung über die Zuwendungen.

 

Hinweise:

Die Gemeinde Grapzow befindet sich in der vorläufigen Haushaltsführung. Die Auszahlung der Zuwendung darf erst nach Genehmigung und Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2021 erfolgen. Dies kann frühestens mit Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes erfolgen. 

 

Die Gemeinde Grapzow befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. In diesem Zusammenhang ist die Gemeinde verpflichtet, die freiwilligen Aufgaben entsprechend Pkt. 18.2.5. der Verwaltungsvorschrift zur GemHVO M-V zu analysieren bzw. eine Kompensation aufzuzeigen. Vorrangig ist der Haushaltsaugleich und die Wiedererlangung der dauernden Leistungsfähigkeit. 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt die Zuwendungen in voller Höhe lt. Anträgen der Vereine im Jahr 2021 zu gewähren.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 x

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 2.8.1.00.54159000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an den sonstigen privaten Bereich

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 1.200,00 €

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 0,00 €

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 1.200,00 €

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 1.200,00 €

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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