Beschlussvorlage - 37/BV/076/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2018 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft.

 

Für den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Wolde wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-540.490,78

Zeile 26 und 27

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

0,00

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

19.918,80

Zeilen 28 und 29

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

240.026,75

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

-280.545,23

 

Vortrag aus Vorjahren

419.626,23

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

139.081,00

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

335.096,83

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -540.490,78 €. Das negative Ergebnis ist um -108.482,22 € schlechter ausgefallen als geplant. Dies ist hauptsächlich zurückzuführen auf Gewerbesteuermindereinnahmen, geringere Nachforderungszinsen aus der Gewerbesteuer sowie Miet- und Konzessionserträgen. Die Gemeinde erhielt wegen der guten Haushaltslage der Vorjahre keine Schlüsselzuweisungen vom Land. Trotz der Entnahmen aus Rücklagen verbleibt ein Jahresfehlbetrag von -280.545,23  €. Einschließlich des positiven Ergebnisvortrages aus den Vorjahren ergibt sich insgesamt ein Ergebnisvortrag ins nächste Jahr von 139.081,00 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht. Das Eigenkapital verringerte sich aufgrund des Fehlbetrages von 875.587,61 € auf 335.096,83 €. Die Bilanzsumme beträgt 2.353.959,02 €.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

-359.477,70

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

 

60.377,29

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-419.854,99

 

Vortrag aus Vorjahren

182.443,56

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-237.411,43

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva

2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

209.163,38

 

Veränderung der liquiden Mittel

15.882,91

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

225.046,29

 

 

 

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

1.675.224,27

 

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein negatives Ergebnis von -359.477,70 €. Davon werden die Kredite mit 60.377,29 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein negatives Ergebnis von – 237.411,43.  €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

In das Folgejahr werden keine Haushaltsermächtigungen übertragen.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 15.882,91 € auf insgesamt 225.046,29 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.675.224,29 €.

 

Wesentliche Zu- und Abgänge im Anlagevermögen, neben der planmäßigen Abschreibung, sind in folgenden Bilanzpositionen:

Pos. 1.2.4 Containerstandorte für Wertstoffe in Reinberg, Japzow und Wolde mit 100  %iger Förderung

Pos. 1.2.7 Renault Trafic MSE-E 849, Traktor TS343, Motorsäge für die Feuerwehr als Sachspende

Pos. 1.2.8  Holzbühne in Japzow als Schenkung, Rasenmäher, Waschmaschine und Wandklapptisch für die Kita

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Wolde mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im lfd. Haushaltsjahr:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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