Beschlussvorlage - 06/BV/068/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2018 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft.

 

Für den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Grapzow wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-88.550,68

Zeile 26

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

0,00

Zeile 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

0,00

Zeilen 28 bis 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

196.897,30

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

108.346,62

 

Vortrag aus Vorjahren

297.260,89

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

405.607,51

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

Stand Eigenkapital zum 31.12.

1.487.803,99

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -88.550,68 €. Das Ergebnis fällt um 39.558,32 € besser als geplant aus. Dies ist hauptsächlich aufgrund von erheblich geringeren Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen, Wegen und Plätzen zurückzuführen. Um den Jahresfehlbetrag auszugleichen und aufgrund gesetzlicher Vorschriften musste die in 2015 gebildete Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich i. H. v. 196.897,30 € aufgelöst werden. Dadurch ergibt sich ein positives Jahresergebnis, welches mit den Vorträgen aus Vorjahren insgesamt auch positiv ist. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht. Das Eigenkapital verschlechterte sich aufgrund des Jahresfehlbetrages von 1.576.345,67 € auf 1.487.803,99 €. Die Bilanzsumme beträgt 5.164.196,05 €.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

-8.491,92

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

35.052,55

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-43.544,47

 

Vortrag aus Vorjahren

753.827,22

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

710.282,75

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen Auszahlungen

2.100,00

 

Übertragene Haushaltsermächtigungen Einzahlungen

0,00

 

Bilanz

 

Aktiva

2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

570.670,73

 

Veränderung der liquiden Mittel

-53.129,42

Aktiva

2.2.6.1

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

517.541,31

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

1.311.499,47

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein negatives Ergebnis von -8.491,92 €. Davon werden die Investitionskredite mit 35.052,55 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein positives Ergebnis von 710.282,75 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

Die liquiden Mittel verringerten sich um 53.129,42 € auf insgesamt 517.541,31 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.311.499,47 €. Die Summe beinhaltet 440.634,00 €, die für die Sanierung von Wohnungen von der GEWO Bau Burow GmbH erstattet werden.

 

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zu-/Abgänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.2 Verkauf Grünfläche an Privat aus Schenkung

Pos. 1.2.4 Containerstandort Kessin mit 100%ige Förderung durch den Landkreis

Pos. 1.2.8 3 Sandbagger, 1 Buggy finanziert über eine Spende der Volksbank, Holzhäcksler SICMA

 

Es wurden Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 2.100,00 € für die Anschaffung von Tablets für die Gemeindevertretung ins Folgejahr übertragen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Grapzow mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Im lfd. Haushaltsjahr:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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