Beschlussvorlage - 02/BV/046/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2018 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft.

 

Für den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Siedenbollentin wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-174.874,74

Zeile 26

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

0,00

Zeile 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

8.333,47

Zeilen 28 bis 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

-166.541,27

 

Vortrag aus Vorjahren

-686.633,59

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-853.174,86

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva 1 Aktiva 5 bzw.

Passiva 1.5

Stand Eigenkapital zum 31.12.

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

0,00

420.797,01

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -174.874,74 €. Das Ergebnis fällt um 28.316,74 € schlechter als geplant aus. Dies ist hauptsächlich aufgrund von erheblich geringeren Gewerbesteuererträgen zurückzuführen. Der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung ist nicht erreicht. Zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages sind aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage 8.333,47 € entnommen worden. Trotzdem verbleibt und erhöht sich sogar der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag von 254.255,74 € auf 420.797,01  €. Die Gemeinde ist aufgrund des fehlenden Eigenkapitals und des Ausweises eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages gem. § 43 Abs. 3 KV M-V überschuldet. Die Bilanzsumme beträgt 3.716.746,97 €.

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

-101.594,82

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

49.634,71

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-151.229,53

 

Vortrag aus Vorjahren

-769.130,30

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-920.359,83

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen Auszahlungen

100.000,00

 

Übertragene Haushaltsermächtigungen Einzahlungen

0,00

 

Bilanz

 

Passiva

4.10.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

-616.981,36

 

Veränderung der liquiden Mittel

185.071,69

Passiva 4.10.1

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

-802.053,05

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

1.951.173,24

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein negatives Ergebnis von 101.594,82 €. D. h. über den benötigten Kassenkredit/Dispokredit werden auch noch die aufgenommenen Investitionskredite mit 49.634,71 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein negatives Ergebnis von -920.359,83 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

Die liquiden Mittel verringerten sich um 185.071,69 € auf insgesamt -802.053,05 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.951.173,24 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.7 Stema Anhänger und Rasentraktor AWD

Pos. 1.2.8 Geschirrspüler, Großflächenregner

Pos. 1.2.10 Anzahlungen für 1. BA Multifunktionales Veranstaltungszentrum wurden umgebucht in Pos. 1.2.3

Es wurden Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 100.000,00 € für Investitionen 2. BA Multifunktionales Veranstaltungszentrum ins Folgejahr übertragen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Siedenbollentin mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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