Beschlussvorlage - 24/BV/071/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Nach § 144 KV M-V gelten für die Hauswirtschaft des Amtes die Bestimmungen über die Hauswirtschaft der Gemeinde entsprechend. Demzufolge hat das Amt nach § 60 Abs. 1 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen, der unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln hat.

Der Jahresabschluss 2019 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss vom Amt Treptower Tollensewinkel hat in seiner Beratung vom 25.05.2021 die Beschlussfassung empfohlen.

 

Für den Jahresabschluss 2019 des Amtes Treptower Tollensewinkel wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

53.678,64

Zeile 26

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

0,00

Zeile 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

0,00

Zeilen 28 bis 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

53.678,64

 

Vortrag aus Vorjahren

654.173,22

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

707.851,86

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V i. V. m. § 144 KV M-V

nicht erforderlich

Spalte 8

Übertragene Aufwandsermächtigungen

4.020,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

 

Stand Eigenkapital zum 31.12.

 

268.182,63

 

 

Das Jahresergebnis beträgt 53.678,64 €. Das Ergebnis fällt um diesen Betrag besser aus als geplant. Dies ist hauptsächlich zurückzuführen, auf höhere Erträge aus dem Schullastenausgleich sowie der nur teilweise in Anspruch genommenen geplanten Aufwendungen für das Projekt zur Entwicklung eines kommunalen Wegekatasters. Das Eigenkapital erhöhte sich um den Jahresüberschuss von 214.503,99 € auf 268.182,63 €. Das Amt ist nicht überschuldet. Die Bilanzsumme beträgt 969.707,09 €.

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

190.340,87

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

100.756,11

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

89.584,76

 

Vortrag aus Vorjahren

250.386,47

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

339.971,23

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen Auszahlungen

4.020,00

 

Übertragene Haushaltsermächtigungen Einzahlungen

0,00

 

Bilanz

 

Aktiva

2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

265.291,05

 

Veränderung der liquiden Mittel

80.888,25

Aktiva

2.2.6.1

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

346.179,30

Passiva 4.2.1 und 4.10.2

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

316.669,29

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 190.340,87 €. Davon werden die Investitionskredite mit 100.756,11 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein positives Ergebnis von 339.971,23 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 80.888,25 € auf insgesamt 346.179,30 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 316.669,29 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge folgende Werte bilanziert worden:

 

Pos. 1.2.7 für den Feuerwehrbereich ein Wechselstromerzeuger mit Teleskoplagerung

Pos. 1.2.8 für den Feuerwehrbereich Ex-geschützte Funkgeräte mit Ladeschalen, Gaswarnmessgerät mit Ladeschale

für die Amtsschule Sprungkasten, Turnmatten, Rasenmäher, Schülerschreibtische

Es wurden Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 4.020,00 € für den Aufwand zur Erstellung eines Medienentwicklungsplanes ins Folgejahr übertragen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss beschließt gem. § 144 KV M-V i. V. m. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Amtes Treptower Tollensewinkel mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

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Anlagen

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