Beschlussvorlage - 33/BV/041/2021-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Die zugrundeliegende Rechtsnorm für die Gebührenerhebung ist die:

  • „Satzung der Gemeinde Pripsleben für den Friedhof in Militzwalde und die Benutzung der Feierhallen in Barkow und Pripsleben“ vom 27.11.2014 i.V.m. der „Gebührensatzung für den Friedhof in Militzwalde und die Benutzung der Feierhallen in Militzwalde, Barkow und Pripsleben“ vom 21.05.2015.

 

Es war notwendig eine neue Kalkulation zu erstellen, da die aktuelle Kalkulation bereits über 5 Jahre alt ist.

 

Die geänderte Gebührensatzung soll ab dem 01.05.2021 in Kraft treten.

 

Kalkuliert wurde nach dem Kölner Modell, welches als Berechnungsgrundlage empfohlen wird.

 

Die Kalkulation erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Hierfür wurden im Rahmen der Kalkulation sämtliche Kosten auf ihre Betriebsbedingtheit, Angemessenheit und Regelmäßigkeit geprüft. Hierzu zählen insbesondere: Personalkosten, Sachkosten sowie Abschreibungen und kalkulatorische Zinskosten.

 

Folgende relevante Bestandteile wurden für die Kalkulation bestimmt:

 

1. Für die Prognose der Daten für die Jahre 2021-2022 wurde zumeist ein Mittelwert aus den Jahren 2018-2020 herangezogen.

 2. Aufgrund der ab 2023 anstehenden Bewertung kommunaler Leistungen hinsichtlich ihrer Umsatzsteuerpflicht wurde der Kalkulationszeitraum auf 2021 bis 2022 festgelegt. Die jetzige Kalkulation wurde somit mit Brutto-Werten berechnet.

 

Der Kalkulationsbericht ist als Anlage beigefügt. Um die Gebühr erheben zu können muss die Gebührensatzung für den Friedhof der Gemeinde Pripsleben geändert werden, diese ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Nachfolgend ergeben sich die neuen Gebühren:

 


  

 

 

Ein Grund für die höheren Gebühren sind die gestiegenen Betriebs- und Lohnkosten. Der zuständige Gemeindearbeiter wurde mit einem Zeitanteil von 0,64 % (10 h/Jahr) bei der Berechnung berücksichtigt. Alle Gebühren sind inkl. Wasser und Bewirtschaftungskosten.

 

Die aktuellen Gebühren für die Benutzung der Feierhallen betragen 25,00 € bzw. 75,00 €. Aufgrund der sehr geringen Nutzung fallen die rechnerischen Gebühren deutlich höher aus. Auf der letzten Gemeindevertretersitzung am 16.02.2021 wurden folgende Gebühren für die Feierhallen beschlossen:      -     Miltitzwalde    1,00 €

-          Barkow          1,00 €

-          Pripsleben   75,00 €

 

Die übrigen Gebühren sollen wie bisher bestehen bleiben.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

 

 

Die Gemeindevertretung Pripsleben beschließt die Kalkulation für den Friedhof der Gemeinde Pripsleben.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 5.5.3.00.43250000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 Laufende Grabnutzungsentgelte

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

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Anlagen

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