Beschlussvorlage - 03/BV/046/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2018 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft.

 

Für den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Bartow wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

63.044,26

Zeile 26

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

961,80

Zeile 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

0,00

Zeilen 28 bis 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

62.082,46

 

Vortrag aus Vorjahren

-288.379,87

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-226.297,41

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

39.927,45

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis 63.044,26 €. Das Ergebnis fällt um 113.214,26 € besser als geplant aus. Dies ist hauptsächlich aufgrund nicht geplanter Erträge aus Zuweisungen des kommunalen Entschuldungsfonds, der Einstellung von Mieterträgen aus Verwahrkonten in die Bilanz und Einsparungen bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Sachverständigenkosten zurückzuführen. Der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung ist nicht erreicht. Das Eigenkapital verbesserte sich aufgrund des Jahresüberschusses und der Einstellung in die zweckgebundene Kapitalrücklage vom nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag 31.100,41 € auf 39.927,45  €. Die Bilanzsumme beträgt 2.973.628,05 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

95.169,36

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

37.180,67

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

57.988,69

 

Vortrag aus Vorjahren

-133.544,03

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-75.555,34

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen Auszahlungen

0,00

 

Übertragene Haushaltsermächtigungen Einzahlungen

0,00

 

Bilanz

 

Passiva

P4.10.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

-8.298,23

 

Veränderung der liquiden Mittel

55.221,01

Aktiva

2.2.6.1

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

46.922,78

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

1.373.874,06

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 95.169,36 €. Davon werden die Kredite mit 37.180,67 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt aber ein negatives Ergebnis von 75.555,34 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 55.221,01 € auf insgesamt 46.922,78 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.373.874,06 €.

 

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.7 Zugang über Vermögenszuordnung eines 229 m² Grundstückes als sonstige Plätze, Kostenanteil Gemeinde Bartow am Ausbau Kreisstraße DM30 im Abschnitt L35 Pritzenow für Durchlässe zur Entwässerung

Pos. 1.2.8 Motorsense

 

Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 8 KV M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Bartow mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im lfd. Haushaltsjahr:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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