Beschlussvorlage - 03/BV/046/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Bartow für das Haushaltsjahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bartow
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Entscheidung
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23.04.2021
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
Der Jahresabschluss 2018 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft.
Für den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Bartow wurden folgende Werte festgestellt:
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Ergebnisrechnung |
in EUR |
Zeile 25 |
Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen |
63.044,26 |
Zeile 26 |
Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage |
961,80 |
Zeile 27 |
Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage |
0,00 |
Zeilen 28 bis 30 |
Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage |
0,00 |
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Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V |
0,00 |
Zeile 31 |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12. |
62.082,46 |
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Vortrag aus Vorjahren |
-288.379,87 |
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Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren |
-226.297,41 |
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Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V |
NEIN |
Spalte 8 |
Übertragene Haushaltsermächtigungen |
0,00 |
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Bilanz |
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Passiva 1. |
Stand Eigenkapital zum 31.12. |
39.927,45 |
Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis 63.044,26 €. Das Ergebnis fällt um 113.214,26 € besser als geplant aus. Dies ist hauptsächlich aufgrund nicht geplanter Erträge aus Zuweisungen des kommunalen Entschuldungsfonds, der Einstellung von Mieterträgen aus Verwahrkonten in die Bilanz und Einsparungen bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Sachverständigenkosten zurückzuführen. Der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung ist nicht erreicht. Das Eigenkapital verbesserte sich aufgrund des Jahresüberschusses und der Einstellung in die zweckgebundene Kapitalrücklage vom nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag 31.100,41 € auf 39.927,45 €. Die Bilanzsumme beträgt 2.973.628,05 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.
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Finanzrechnung |
in EUR |
Zeile 22 |
Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung |
95.169,36 |
Zeile 42 |
Planmäßige Tilgung |
37.180,67 |
Zeile 47 |
Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen |
57.988,69 |
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Vortrag aus Vorjahren |
-133.544,03 |
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Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren |
-75.555,34 |
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Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V |
NEIN |
Spalte 8 |
Übertragene Haushaltsermächtigungen Auszahlungen |
0,00 |
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Übertragene Haushaltsermächtigungen Einzahlungen |
0,00 |
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Bilanz |
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Passiva P4.10.1 |
Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres |
-8.298,23 |
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Veränderung der liquiden Mittel |
55.221,01 |
Aktiva 2.2.6.1 |
Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres |
46.922,78 |
Passiva 4.2.1 |
Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres |
1.373.874,06 |
Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 95.169,36 €. Davon werden die Kredite mit 37.180,67 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt aber ein negatives Ergebnis von 75.555,34 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.
Die liquiden Mittel erhöhten sich um 55.221,01 € auf insgesamt 46.922,78 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.373.874,06 €.
In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge folgende Werte bilanziert worden:
Pos. 1.2.7 Zugang über Vermögenszuordnung eines 229 m² Grundstückes als sonstige Plätze, Kostenanteil Gemeinde Bartow am Ausbau Kreisstraße DM30 im Abschnitt L35 Pritzenow für Durchlässe zur Entwässerung
Pos. 1.2.8 Motorsense
Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 8 KV M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zuständig.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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40,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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43 kB
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4
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(wie Dokument)
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362,7 kB
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