Beschlussvorlage - 40/BV/060/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Dem Jahresabschluss 2019 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat in seiner Sitzung vom 16.03.2022 die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

 

Für den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Breesen wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

120.269,99

Zeile 26

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

0,00

Zeile 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

0,00

Zeilen 28 und 29

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

+199.676,78
-79.406,79

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

0,00

 

Vortrag aus Vorjahren

138.983,92

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

138.983,92

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragungen Haushaltsermächtigungen

5.000,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

230.363,00

 

 

 

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis 120.269,99 €. Das positive Ergebnis ist hauptsächlich auf erheblich höhere Gewerbesteuererträge zurückzuführen. Durch gesetzlich vorgeschriebene Einstellung und Entnahme aus den Rücklagen ergibt sich ein Jahresergebnis von 0,00 €. Einschließlich des positiven Ergebnisvortrages aus den Vorjahren ergibt sich ein Jahresergebnis von 138.983,92 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht. Das Eigenkapital verbesserte sich von 107.712,43 € auf 230.363,00 €. Die Bilanzsumme beträgt 2.226.578,99 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

166.559,49

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

41.633,29

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

124.926,20

 

Vortrag aus Vorjahren

113.770,26

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

238.696,46

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

5.000,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva 2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

144.553,49

 

Veränderung der liquiden Mittel

90.864,16

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

235.417,65

 

 

 

 

 

 

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

1.241.788,87

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 166.559,49 €. Davon werden die Kredite mit 41.633,29 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein Ergebnis von 238.696,46 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

In das Folgejahr werden Haushaltsermächtigungen i. H. v. 5.000,00 € für Baumpflegearbeiten übertragen.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 90.864,16 € auf insgesamt 235.417,65 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.241.788,87 €.

 

Im Anlagevermögen sind in der Bilanz als Zugänge oder Abgänge erfasst worden:

Pos. 1.2.4 Umbuchung von geleistete für Anzahlungen im Bau Erneuerung Vorflutleitung

Pos. 1.2.7 Frontlader für Kubota-Traktor

Pos. 1.2.8 Küche für Kita

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Breesen mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im lfd. Haushaltsjahr:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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