Beschlussvorlage - 40/BV/060/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Breesen für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Breesen
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Entscheidung
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30.06.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
Dem Jahresabschluss 2019 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat in seiner Sitzung vom 16.03.2022 die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.
Für den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Breesen wurden folgende Werte festgestellt:
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Ergebnisrechnung |
in EUR |
Zeile 25 |
Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen |
120.269,99 |
Zeile 26 |
Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage |
0,00 |
Zeile 27 |
Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage |
0,00 |
Zeilen 28 und 29 |
Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage |
+199.676,78 |
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Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V |
0,00 |
Zeile 31 |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12. |
0,00 |
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Vortrag aus Vorjahren |
138.983,92 |
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Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren |
138.983,92 |
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Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V |
JA |
Spalte 8 |
Übertragungen Haushaltsermächtigungen |
5.000,00 |
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Bilanz |
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Passiva 1. |
Stand Eigenkapital zum 31.12. |
230.363,00 |
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Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis 120.269,99 €. Das positive Ergebnis ist hauptsächlich auf erheblich höhere Gewerbesteuererträge zurückzuführen. Durch gesetzlich vorgeschriebene Einstellung und Entnahme aus den Rücklagen ergibt sich ein Jahresergebnis von 0,00 €. Einschließlich des positiven Ergebnisvortrages aus den Vorjahren ergibt sich ein Jahresergebnis von 138.983,92 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht. Das Eigenkapital verbesserte sich von 107.712,43 € auf 230.363,00 €. Die Bilanzsumme beträgt 2.226.578,99 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.
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Finanzrechnung |
in EUR |
Zeile 22 |
Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung |
166.559,49 |
Zeile 42 |
Planmäßige Tilgung |
41.633,29 |
Zeile 47 |
Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen |
124.926,20 |
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Vortrag aus Vorjahren |
113.770,26 |
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Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren |
238.696,46 |
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Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V |
JA |
Spalte 8 |
Übertragene Haushaltsermächtigungen |
5.000,00 |
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Bilanz |
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Aktiva 2.2.6.1 |
Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres |
144.553,49 |
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Veränderung der liquiden Mittel |
90.864,16 |
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Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres |
235.417,65 |
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Passiva 4.2.1 |
Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres |
1.241.788,87 |
Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 166.559,49 €. Davon werden die Kredite mit 41.633,29 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein Ergebnis von 238.696,46 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.
In das Folgejahr werden Haushaltsermächtigungen i. H. v. 5.000,00 € für Baumpflegearbeiten übertragen.
Die liquiden Mittel erhöhten sich um 90.864,16 € auf insgesamt 235.417,65 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.241.788,87 €.
Im Anlagevermögen sind in der Bilanz als Zugänge oder Abgänge erfasst worden:
Pos. 1.2.4 Umbuchung von geleistete für Anzahlungen im Bau Erneuerung Vorflutleitung
Pos. 1.2.7 Frontlader für Kubota-Traktor
Pos. 1.2.8 Küche für Kita
Finanz. Auswirkung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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39,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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42,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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346,1 kB
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