Beschlussvorlage - 33/BV/049/2021
Grunddaten
- Betreff:
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Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Pripsleben für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Pripsleben
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Entscheidung
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19.05.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.
Gemäß § 24 der Kommunalverfassung M-V besteht für den Bürgermeister Mitwirkungsverbot.
Finanz. Auswirkung