Beschlussvorlage - 12/BV/116/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Gültz für den Ortsteil Hermannshöhe im vereinfachten Verfahren
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gültz
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Entscheidung
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24.03.2015
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Mit Beschluss vom 03.12.2014 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Gültz den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Gültz für den Ortsteil Hermannshöhe im vereinfachten Verfahren in der Fassung vom November 2014 und den Entwurf der Begründung beschlossen, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt.
Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlagen 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden. Die Unterlagen sind so aufgearbeitet worden, dass eine Blockabstimmung erfolgen kann. Vor der Durchführung der konkreten Abstimmung kann über ggf. strittige Punkte des jeweiligen Abwägungsvorschlages diskutiert werden.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten der Satzung erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage der Satzung mit einer Stellungnahme der Gemeinde vorzulegen.
Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Gültz für den Ortsteil Hermannshöhe im vereinfachten Verfahren ist als Satzung zu beschließen und gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen. Die zusammenfassende Erklärung entfällt.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlagen 1) beschlossen.
- Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
- Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Gültz für den Ortsteil Hermannshöhe bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung vom März 2015 beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom März 2015 gebilligt.
- Der Beschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist ortsüblich bekannt-zumachen. Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Die zusammenfassende Erklärung entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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168,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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874,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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394,3 kB
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