Beschlussvorlage - 39/BV/149/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Teetzleben für das Haushaltsjahr 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Groß Teetzleben
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Teetzleben
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Entscheidung
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12.03.2015
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom
13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnisplan ordentliche Erträge auf 810.690 € ordentliche Aufwendungen auf 810.690 €
- im Finanzplan ordentliche Einzahlungen auf 780.230 € ordentliche Auszahlungen auf 749.060 € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 275.250 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 328.100 € Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 45.560 € Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 22.880 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß
§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 90.000 €
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 300 v.H.
Grundsteuer B 350 v.H. Gewerbesteuer 320 v.H.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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288,9 kB
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