Beschlussvorlage - 08/BV/107/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

In der Gemeindevertretersitzung vom 15.10.2014 wurde die Hauptsatzung der Gemeinde Golchen beschlossen.

Im § 5 – Bürgermeister/Stellvertreter - Abs. (5), heißt es:                                                             „Die Gemeindevertretung entscheidet, wenn das Vorkaufsrecht der Gemeinde (§24 ff. BauGB) nicht ausgeübt bzw. ausgeübt werden soll.“

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Golchen hat den Antrag gestellt, die Entscheidung, wenn ein Vorkaufsrecht nicht ausgeübt bzw. ausgeübt werden soll, ihm zu übertragen.

 

§ 5 Abs. (5) erhält folgende Fassung:

 

(5) Der Bürgermeister entscheidet, wenn das Vorkaufsrecht der Gemeinde (§ 24 ff. BGB) nicht ausgeübt bzw. ausgeübt werden soll. Er unterrichtet die Gemeindevertretung fortlaufend über die getroffenen Maßnahmen.

 

außerdem erhält § 5 Absatz (7) folgende Fassung:

 

(7) Der Bürgermeister entscheidet bei Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen gemäß         § 44 KV M-V unterhalb der Wertgrenze von 100 Euro. Anonyme Zuwendungen sind nicht erlaubt.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Golchen beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Golchen.

 

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Anlagen

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