21.01.2015 - 8 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Golchen
- Datum:
- Mi., 21.01.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ursula Liebchen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
§ 5 Abs. (5) und Abs. (7) sollen neu heißen:
(5) Der Bürgermeister entscheidet, wenn das Vorkaufsrecht der Gemeinde (§ 24 ff. BGB) nicht ausgeübt bzw. ausgeübt werden soll. Er unterrichtet die Gemeindevertretung fortlaufend über die getroffenen Maßnahmen.
(7) Der Bürgermeister entscheidet bei Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen gemäß § 44 KV M-V unterhalb der Wertgrenze von 100 Euro. Anonyme Zuwendungen sind nicht erlaubt.
Die Gemeindevertretung Golchen beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Golchen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
16,6 kB
|
