Beschlussvorlage - 01/BV/386/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Überprüfung richtet sich darauf aus, ob die Mitglieder der Vertretungskörperschaft hauptamtlich oder inoffiziell für den Staatssicherheitsdienst tätig waren. Sachkundige Einwohner gehören nicht zu diesem Personenkreis. Ein Auszug aus der Sitzungsniederschrift ist dem Ersuchen zur Überprüfung an die Bundesbeauftragte beizufügen. Nach Abschluss der Prüfung teilt die Bundesbeauftragte der ersuchenden Stelle mit, ob bei den betreffenden Personen eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit festgestellt werden konnte.

Es wird ein zeitweiliger Ausschuss gebildet und benannt, der die Mitteilungen auswertet und für die Stadtvertretung eine Empfehlung vorbereitet.

Wir sind der Meinung, dass Personen, die der Staatssicherheit gedient oder ihr zuträglich waren, ihre Schuldigkeit gegenüber ihren Mitmenschen nicht durch Ausübung eines Ehrenamtes reinwaschen können und dürfen.

Für die Bearbeitung von Ersuchen öffentlicher Stellen auf Einsichtnahme Auskunft und Herausgabe von Kopien werden von der Bundesbeauftragten keine Kosten erhoben. 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverwaltung leitet ein Überprüfungsverfahren der Stadtvertreter der Stadt Altentreptow durch die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ein.

 

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