Beschlussvorlage - 39/BV/138/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 "Wohngebiet Lebbin" der Gemeinde Groß Teetzleben im vereinfachten Verfahren
hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Teetzleben
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Entscheidung
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25.09.2014
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Mit Beschluss vom 22.05.2014 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben die Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Groß Teetzleben „Wohngebiet Lebbin“ beschlossen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Groß Teetzleben „Wohngebiet Lebbin“ lag in der Zeit vom 30.06.2014 bis 01.08.2014 im Amt Treptower Tollensewinkel öffentlich aus. Stellungnahmen von Bürgern sind in dieser Zeit nicht eingegangen.
Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen behandelt werden.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten der Änderung des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Gemeinde vorzulegen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Groß Teetzleben „Wohngebiet Lebbin“ ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Zusammenfassende Erklärung entfällt.
Anmerkung zu den Abwägungsunterlagen
Der vorgesehene Abstimmungsmodus einer Blockabstimmung stellt nach den vorliegenden Erkenntnissen eine zulässige Möglichkeit dar. Eine Beschlussfassung über jede einzelne Stellungnahme ist nicht notwendig. Weder landes- noch bundesrechtliche Regelungen schreiben dies vor.
Nach Bundesrecht ist zwischen dem Aufstellungsbeschluss und dem Satzungsbeschluss für das Zustandekommen des Bebauungsplans kein weiterer Beschluss der Gemeinde erforderlich (BVerwG, Urt. V. 25.11.1999). Die Gemeinde hat es in der „Hand“, welchen Abwägungsmodus sie wählt.
Die Unterlagen sind so aufgearbeitet worden, dass eine Blockabstimmung erfolgen kann. Vor der Durchführung der konkreten Abstimmung kann über ggf. strittige Punkte des jeweiligen Abwägungsvorschlages diskutiert werden.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.
- Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Groß Teetzleben „Wohngebiet Lebbin“ wird in der vorliegenden Fassung vom September 2014 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom September 2014 gebilligt.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Groß Teetzleben „Wohngebiet Lebbin“ ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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