Beschlussvorlage - 03/BV/071/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Hauptsatzung der Gemeinde Bartow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bartow
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Entscheidung
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18.09.2014
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Auszahlung der funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige der Gemeinde Bartow erfolgt entsprechend § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Bartow. Die Hauptsatzungsregelung basiert auf der Grundlage der Entschädigungsverordnung M-V vom 9. September 2004.
Die neue Entschädigungsverordnung M-V vom 27. August 2013 (EntschVO M-V) regelt Höchstsätze und jede Gemeinde muss unter Berücksichtigung ihrer Haushaltslage entscheiden, inwieweit Entschädigungen angehoben werden können.
Gegenüberstellung der derzeit gültigen und der neuen Beträge:
Art der Entschädigung bisheriger Betrag neuer Höchstbetrag
lt. EntschVO M-V
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monatliche funktionsbezogene
Aufwandsentschädigung des
Bürgermeisters 500,00 € 420,00 €
§ 8 Abs. 1
Einwohnerzahl (494)
Stand 31.12.2013
monatliche funktionsbezogene
Aufwandsentschädigung
1. Stellvertreter des Bürgermeisters --- 84,00 €
2. Stellvertreter des Bürgermeisters --- 42,00 €
§ 8 Abs. 2
Sitzungsgeld Gemeindevertreter 25,00 € 40,00 €
§ 14 Abs. 3
§ 14 Abs. 7 Satz 2
Über die Höhe der Zahlung der funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung
entscheidet die Gemeindevertretung. Die Beträge werden in die Hauptsatzung eingearbeitet.
Die Übertragung auf den Hauptausschuss zu Entscheidungen über Annahme von Spenden,
Schenkungen und Sponsorenleistungen bis 1.000 Euro, gemäß § 44 KV M-V, wurde gestrichen, da aus der Praxis heraus diese Entscheidungen die Gemeindevertretung trifft.
Eine weitere wesentliche Änderung ist, dass Satzungen sowie sonstige öffentliche
Bekanntmachungen der Gemeinde im Internet veröffentlicht werden und damit amtlich
bekanntgemacht sind.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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145,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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24,4 kB
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