18.09.2014 - 9 Beschluss zur Hauptsatzung der Gemeinde Bartow

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Folgende Textfassungen werden festgelegt:

 

§ 6 Entschädigungen

 

(1) Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen

 

-    der Gemeindevertretung

-          der Ausschüsse

 

ein Sitzungsgeld in Höhe von 40 Euro.

 

(2) Der Bürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 420 Euro im Monat.

 

(3) Der 1. Stellvertreter des Bürgermeisters erhält eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 84 Euro.

Der 2. Stellvertreter des Bürgermeisters erhält eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 42 Euro.

 

(4) Im Falle der Vertretung erhält der Stellvertreter des Bürgermeisters nach Beschluss der Gemeindevertretung die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters. Als Vertretung gilt, was über eine Urlaubsvertretung (nach 6 Wochen) hinausgeht. 

 

§ 7 Öffentliche Bekanntmachungen

 

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen durch Abdruck im amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes Treptower Tollensewinkel "Amtskurier".

Das amtliche Mitteilungsblatt des Amtes Treptower Tollensewinkel erscheint 4-wöchentlich und ist bei der Stadt Altentreptow, Rathausstraße 1 in 17087 Altentreptow kostenlos, einzeln

und im Abonnement erhältlich. Es wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte verteilt.

Satzungen werden jedermann auf Antrag kostenpflichtig zugesandt. Textfassungen von Satzungen werden am o.g. Verwaltungssitz zur Mitnahme bereitgehalten.

 

Abs. 2 wird gestrichen

 

Die nachfolgenden Absätze rücken entsprechend auf.

 

(5) Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln öffentlich bekannt gemacht. (Aushangfrist 14 Tage)

 

Die Bekanntmachungstafeln befinden sich:

 

              - Bartow               -               ehem. Verkaufsstelle

              - Bartow               -              Schulstraße

              - Bartow               -              am Dienstleistungsgebäude (Lange Straße)

              - Groß Below              -              Grundstück Nr. 24

              - Pritzenow               -              Bushaltestelle

              - Pritzenow               -              gegenüber dem Postkasten

 

 

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Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Bartow.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage