Beschlussvorlage - 01/BV/339/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 5 Absatz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern können Gemeinden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzung regeln.

Der § 5 Absatz 2 der Kommunalverfassung M-V bestimmt, dass jede Gemeinde eine

Hauptsatzung zu erlassen hat.

 

Die Hauptsatzung ist die Verfassung der Gemeinde.

 

Mit Beginn der neuen Wahlperiode der Stadtvertretung sollen einige Regelungen der

bisherigen Hauptsatzung geändert werden.

 

Die eingearbeiteten neuen Regelungen sind in einer Anlage zu dieser Vorlage erläutert.

Die finanziellen Auswirkungen der geänderten Entschädigungszahlungen sind im Haushalt

2014 bereits berücksichtigt.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt die angefügte Hauptsatzung

der Stadt Altentreptow.

 

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Anlagen

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