Beschlussvorlage - 01/BV/339/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Hauptsatzung der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Elvira Gutglück
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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18.08.2014
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Bereit
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Anhörung
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Bereit
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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16.09.2014
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 5 Absatz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern können Gemeinden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzung regeln.
Der § 5 Absatz 2 der Kommunalverfassung M-V bestimmt, dass jede Gemeinde eine
Hauptsatzung zu erlassen hat.
Die Hauptsatzung ist die Verfassung der Gemeinde.
Mit Beginn der neuen Wahlperiode der Stadtvertretung sollen einige Regelungen der
bisherigen Hauptsatzung geändert werden.
Die eingearbeiteten neuen Regelungen sind in einer Anlage zu dieser Vorlage erläutert.
Die finanziellen Auswirkungen der geänderten Entschädigungszahlungen sind im Haushalt
2014 bereits berücksichtigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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29,5 kB
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