16.09.2014 - 7 Hauptsatzung der Stadt Altentreptow

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Schramm

Änderungsantrag im § 12 Abs. 3

- von Plänen und Verzeichnissen streichen

 

Abstimmung

13 Ja-Stimmen

3 Enthaltungen

 

Änderungsantrag angenommen.

 

Frau Keitsch

In der Hauptsatzung findet sich nur die männliche Anrede wieder. Wurde die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt bei der Bearbeitung miteinbezogen?

Herr Bengelsdorf verweist auf den § 13 der Hauptsatzung (Sprachformen) und befragt die Gleichstellungsbeauftragte, die im Publikum sitzt, ob sie mitgewirkt hat. Frau Schmidt bejaht dies.

Im Entwurf der Hauptsatzung ist im § 5 Abs. 3 das Ordnungsrecht neu angesiedelt, was beinhaltet das, worauf bezieht sich das?

Herr Bengelsdorf

Ordnungsrecht wurde schon immer im Hauptausschuss behandelt, es ist nur jetzt schriftlich fixiert worden.

Frau Keitsch

Was beinhaltet das Ordnungsrecht?

Herr Bengelsdorf

Eine Antwort erhält Frau Keitsch von der Verwaltung.

Frau Keitsch

§ 5 (4) c) was versteht man unter unentgeltlicher Veräerung?

Herr Bengelsdorf

unentgeltliche Veräerung = Schenkungen 

Frau Keitsch

§ 5 (6) inhaltlich nicht verstanden. Bittet um Erklärung.

Herr Bengelsdorf

Eine Antwort erhält Frau Keitsch von der Verwaltung.

Frau Keitsch

§ 5 (12) Hauptausschuss tagt nicht öffentlich. Frau Keitsch ist auf der letzten Sitzung gewesen und ist der Meinung, dass dort Themen beraten worden sind, die in die Öffentlichkeit gehören.

Warum tagt der Hauptausschuss nichtöffentlich?

Herr Bengelsdorf

Ob der Hauptausschuss öffentlich oder nicht öffentlich tagt liegt in der Hoheit der Stadtvertretung. Nach KV kann der Hauptausschuss nichtöffentlich tagen. Wenn das nicht so sein soll, muss ein entsprechender Beschlussantrag eingereicht werden.

Frau Keitsch

§ 6 Aufgaben der Ausschüsse

 

Herr Renger meldet sich zur Geschäftsordnung und bitte im Namen seiner Fraktion, dass im Vorab in den CDU-Fraktionssitzungen solche Fragen mit einem Mitarbeiter der Verwaltung zu klären sind. Herr Renger stellt den Antrag auf Abstimmung zur Hauptsatzung.

 

Frau Keitsch

Im Kultur- und Sozialausschuss sowie im Bauausschuss wurde die Vorlage nicht beraten.

Es bedarf aber einer Beratung in allen Ausschüssen.

Herr Rienitz

Die Abstimmung zur Hauptsatzung sollte verschoben werden, da keine Einigkeit erzielt wird.

Frau Keitsch

Kultur- und Sportförderung fehlen in den Aufgaben des Kultur- und Sozialausschusses gänzlich.

Herr Bengelsdorf

Eine ausführliche Beantwortung von der Verwaltung wird Frau Keitsch bekommen.

 

Herr Bengelsdorf stellt den Entwurf der Hauptsatzung zur Abstimmung.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

16

Stimmberechtigt:

16

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

6

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

Herr Kraft

Zur Abstimmung bedarf es einer 2/3 Mehrheit.

Herr Bengelsdorf

Die Verwaltung bestätigt, dass es einer 2/3 Mehrheit bedarf.

Damit wird der TOP neu auf die nächste Tagesordnung gesetzt.

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Anlagen zur Vorlage