Beschlussvorlage - 01/BV/298/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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17.03.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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02.04.2014
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Für das Plangebiet soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 15 „Biogasanlage Thalberg" gemäß § 1 Absatz 3 und § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow weist das Bebauungsplangebiet als Fläche für die Landwirtschaft aus. Die geplanten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans lassen sich nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickeln.
Die innerhalb des o.g. Geltungsbereiches erforderliche Änderung zu Gunsten eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Energiegewinnung aus Biomasse“ erfolgt daher im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch die Verwaltung beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Absatz 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss
§ 2 Absatz 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 3 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 4 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
- Der Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow wird wie folgt geändert:
Der Änderungsbereich betrifft die Flurstücke 48/1 und 48/2 (teilweise) der Flur 11, Gemarkung Altentreptow. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 „Biogasanlage Thalberg". Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Energiegewinnung aus Biomasse“ geändert werden.
Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.
- Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).
- Für die Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen durch das Planungsbüro Baukonzept Neubrandenburg GmbH ist eine Vereinbarung abzuschließen, mit der der Vorhabenträger (C4 Energie AG) zusichert, dass der Stadt Altentreptow im Zusammenhang mit 6. Änderung des Flächennutzungsplans keine negativen finanziellen Auswirkungen entstehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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