02.04.2014 - 13 Beschluss über die 6. Änderung des Flächennutzu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Mi., 02.04.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
- Der Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow wird wie folgt geändert:
Der Änderungsbereich betrifft die Flurstücke 48/1 und 48/2 (teilweise) der Flur 11, Gemarkung Altentreptow. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 „Biogasanlage Thalberg". Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Energiegewinnung aus Biomasse“ geändert werden.
Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.
- Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).
- Für die Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen durch das Planungsbüro Baukonzept Neubrandenburg GmbH ist eine Vereinbarung abzuschließen, mit der der Vorhabenträger (C4 Energie AG) zusichert, dass der Stadt Altentreptow im Zusammenhang mit 6. Änderung des Flächennutzungsplans keine negativen finanziellen Auswirkungen entstehen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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