Beschlussvorlage - 01/BV/293/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Für das o. g. Planverfahren ist der Abschluss eines Durchführungs- und Erschließungsvertrages erforderlich, mit dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet (§ 12 Abs. 1 BauGB). Dies regelt der anliegende Durchführungsvertrag.

 

In diesem Zusammenhang wurden durch die Verwaltung die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 BauGB d. h. die Verfügbarkeit des Vorhabengrundstücks und auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vorhabenträgers geprüft. Demnach ist der Vorhabenträger bereit und in der Lage, das abgestimmte Vorhaben (Erweiterung der Biogasanlage Thalberg) zu realisieren.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 12 Absatz 1 BauGB - Durchführungsvertrag

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Dem Abschluss des Durchführungs- und Erschließungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwischen der Stadt Altentreptow und der C4 Energie AG mit Sitz in 24114 Kiel,    Sophienblatt 60, zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 „Biogasanlage Thalberg wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2014 zugestimmt.

 

 

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Anlagen

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