Beschlussvorlage - 01/BV/250/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Mit Vorlage Nr.: 01/BV/210/2012 hat die Stadtvertretung am 28.11.2012 den Entwurf des Flächennutzungsplanes in der Fassung der 5. Änderung gebilligt und zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt. Auf der Grundlage des Entwurfs vom November 2012 erfolgten die Beteiligungen der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden    (§ 2 Abs. 2 BauGB). Die Behörden und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 10.12.2012 zur Stellungnahme und Rückäußerung aufgefordert. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Auslegung vom 02.01.2013 – 06.02.2013. Die öffentlichen und privaten Belange sind untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die von Behörden, Nachbargemeinden sowie in deren Stellungnahmen vorgebrachten Hinweise und Anregungen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes hat die Stadtvertretung nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander mit folgendem Ergebnis geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 2) beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden, Nachbargemeinden sowie die Öffentlichkeit, die Hinweise und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

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Anlagen

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