Beschlussvorlage - 01/BV/247/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Stadt Altentreptow, der Zweckverband Wasser- und Abwasser Demmin Altentreptow

führen die Baumaßnahme im Einvernehmen mit der Straßenbauverwaltung des Straßenbauamtes Güstrow durch. Die Maßnahme führt zur Verbesserung der Verkehrsver-

hältnisse der L 27 und der Abwasserentsorgung durch notwendige Leitungsneuverlegung.

Der Zweckverband trägt die Kosten für den Bau der Schmutz- und Regenwasserleitung sowie

der Trinkwasserversorgung und erhebt Beiträge bzw. Zuschüsse von den Beitragspflichtigen,

denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen Vorteile erwachsen.

Die Stadt erhebt Beiträge zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Erneuerung der

Straßennebenanlagen einschließlich Straßenbeleuchtung von den Beitragspflichtigen.

Grundlage für die Beitragserhebung sind die Satzungen des Wasser- und Abwasserzweckver-

bandes Demmin/Altentreptow bzw. die Satzung der Stadt Altentreptow über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaubeitragssatzung).

Die Straßenbauverwaltung des Straßenbauamtes Güstrow trägt die Kosten der Fahrbahnflächen sowie der dazugehörigen Bankette.

Der Zustand der Straßen und Nebenanlagen innerhalb der OD der L 27 ist desolat und dringend erneuerungsbedürftig. Das Vorhaben wurde in den Haushaltsplan 2013 aufgenommen und die Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern geschlossen.

Die Planung und Realisierung sind in Auftrag gegeben. Der Sachstand wurde in der Einwohnerversammlung am 26.03.2013 vorgestellt.

Nach § 8 (1) des Kommunalabgabengesetzes des Landes M-V und des § 1 der Satzung der

Stadt Altentreptow über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straße, Wegen und

Plätzen vom 29.01.2001 ist als „Anlage“ im Sinne des Straßenausbaubeitragesrechts die

öffentliche Straße in ihrer gesamten Ausdehnung zu verstehen. Sie bildet das Abrechnungsgebiet. Das zu bildende Abrechnungsgebiet wird durch den Bauanfang und das

Bauende der jeweiligen Ausbaumaßnahme vorgegeben.

Im Ergebnis des zu fassenden Beschlusses  über das Abrechnungsgebiet können die Kosten für die Erneuerung der Straßennebenanlagen einschließlich der Straßenbeleuchtung anteilig auf die Grundstücke umgelegt werden, die in dem Gebiet des Bauvorhabens liegen.

 

 

 

 

Nach der Einteilung des Trägers der Straßenbaulast, Straßenbauamt Güstrow, sind folgende

Straßenbauabschnitte der OD der Landesstraße 27 von der Erneuerung betroffen:

 

- Barkower Straße - Abschnitt 60, km 0,020 – km 0,160

- Barkower Straße – Abschnitt 65, km 0,000 – km 0,360

- Loickenziner Chaussee – Abschnitt 65, km 0,360 – km 0,527

- Loickenziner Straße – Abschnitt 61, km 0,040 – km 0,180

- Brunnenstraße Abschnitt 62 – km 0,000 – km 0,090.

 

Sie bilden das dem Beschluss zugrunde liegende Abrechnungsgebiet.

 

Die Einmündungsbereiche der vorhandenen Stadtstraßen werden wieder an die ausgebaute

neue Fahrbahn der L 27 angeschlossen. Die Kosten trägt die Straßenbauverwaltung.

In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist diese Einteilung zu erkennen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertreter beschließen, wie im Sachverhalt dargelegt und im anliegend beigefügten

Lageplan zu entnehmen, das in den Jahren 2013/2014 zu realisierende Neubauobjekt auf dem

Wege der Bildung eines Abrechnungsgebietes abzurechnen.

 

2. Das Abrechnungsgebiet umfasst folgende Straßenteile der Ortsdurchfahrt:

- Barkower Straße - Abschnitt 60, km 0,020 – km 0,160

- Barkower Straße – Abschnitt 65, km 0,000 – km 0,360

- Loickenziner Chaussee – Abschnitt 65, km 0,360 – km 0,527

- Loickenziner Straße – Abschnitt 61, km 0,040 – km 0,180

- Brunnenstraße Abschnitt 62 – km 0,000 – km 0,090.

 

3. Von der Pflicht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen zur teilweisen Deckung des Aufwandes

für die Herstellung der Straße sind folgende Kosten erfasst:

 

der Bau der Straßennebenanlagen in allen ihren Teilen:

- Straßen-Bordanlage für Gehwege

- Gehwegneubau überwiegend beidseitig in Betonpflaster

- Grünstreifen/Randbereiche

- Straßenbeleuchtung mit Verkabelung

- Nebenkosten

 

4. Auf Grund der großen Bedeutung der Ortsdurchfahrt der Landesstraße 27, die neben der

Erschließung von Grundstücken überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dient,

wird die Straße als Hauptverkehrsstraße nach § 3 (5) Punkt 3 der Straßenausbaubeitrags-

satzung der Stadt Altentreptow eingestuft.

 

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Anlagen

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