04.09.2013 - 8 Bildung eines Abrechnungsgebietes für die Erneu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

1. Die Stadtvertreter beschließen, wie im Sachverhalt dargelegt und im anliegend beigefügten

Lageplan zu entnehmen, das in den Jahren 2013/2014 zu realisierende Neubauobjekt auf dem

Wege der Bildung eines Abrechnungsgebietes abzurechnen.

 

2. Das Abrechnungsgebiet umfasst folgende Straßenteile der Ortsdurchfahrt:

- Barkower Straße - Abschnitt 60, km 0,020 km 0,160

- Barkower Straße Abschnitt 65, km 0,000 km 0,360

- Loickenziner Chaussee Abschnitt 65, km 0,360 km 0,527

- Loickenziner Straße Abschnitt 61, km 0,040 km 0,180

- Brunnenstraße Abschnitt 62 km 0,000 km 0,090.

 

3. Von der Pflicht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen zur teilweisen Deckung des Aufwandes

r die Herstellung der Straße sind folgende Kosten erfasst:

 

der Bau der Straßennebenanlagen in allen ihren Teilen:

- Straßen-Bordanlage für Gehwege

- Gehwegneubau überwiegend beidseitig in Betonpflaster

- Grünstreifen/Randbereiche

- Straßenbeleuchtung mit Verkabelung

- Nebenkosten

 

4. Auf Grund der großen Bedeutung der Ortsdurchfahrt der Landesstraße 27, die neben der

Erschließung von Grundstücken überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dient,

wird die Straße als Hauptverkehrsstraße nach § 3 (5) Punkt 3 der Straßenausbaubeitrags-

satzung der Stadt Altentreptow eingestuft.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

18

davon anwesend:

16

Stimmberechtigt:

16

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage