Beschlussvorlage - 01/BV/239/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat mit Beschluss vom 28. November  2012 den Entwurf über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 9 der Stadt Altentreptow "Windpark Loickenzin“ in der Fassung vom Oktober 2012 und den Entwurf der Begründung und den Entwurf des Umweltberichts beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 07.01.2013 bis 08.02.2013 während der Dienststunden öffentlich aus. Es wurden keine Hinweise oder Anregungen seitens der Bürger mündlich, schriftlich bzw. zur Niederschrift vorgebracht.

 

Der Inhalt der im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

 

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten der Aufhebung des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden.

 

Der vorgesehene Abstimmungsmodus einer Blockabstimmung stellt nach den vorliegenden Erkenntnissen eine zulässige Möglichkeit dar. Eine Beschlussfassung über jede einzelne Stellungnahme ist nicht notwendig. Weder landes- noch bundesrechtliche Regelungen schreiben dies vor. Nach Bundesrecht ist zwischen dem Aufstellungsbeschluss und dem Satzungsbeschluss für das Zustandekommen des Bebauungsplans kein weiterer Beschluss der Gemeinde erforderlich (BVerwG, Urt. V. 25.11.1999). Die Stadt hat es in der „Hand“, welchen Abwägungsmodus sie wählt.

 

Die Unterlagen sind so aufgearbeitet worden, dass eine Blockabstimmung erfolgen kann. Vor der Durchführung der konkreten Abstimmung kann über ggf. strittige Punkte des jeweiligen Abwägungsvorschlages diskutiert werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

2. Beschlussvorschlag:

 

1.              Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

 

2.               Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

3.              Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 9 der Stadt Altentreptow "Windpark Loickenzin“ wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2013 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2013 gebilligt.

 

4. Der Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 9 der Stadt Altentreptow

    Windpark Loickenzin“ durch die Stadtvertretung ist ortsüblich bekanntzumachen. Der

    Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art

    und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und

    Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen

    Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden

    anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu

    halten..

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Anlagen

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