27.03.2013 - 8 Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 9 der Stadt Al...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

1.              Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

 

2.               Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

3.              Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 9 der Stadt Altentreptow "Windpark Loickenzin“ wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2013 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2013 gebilligt.

 

4. Der Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 9 der Stadt Altentreptow

    Windpark Loickenzin“ durch die Stadtvertretung ist ortsüblich bekanntzumachen. Der

    Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art

    und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und

    Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen

    Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden

    anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu

    halten..

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

19

davon anwesend:

15

Stimmberechtigt:

15

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

  4

Stimmenthaltungen:

1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V: -

 

 

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Anlagen zur Vorlage