Beschlussvorlage - 01/BV/213/2012

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Der Haushalt der Stadt Altentreptow wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 21.03.2012

beschlossen. Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbetrag in Höhe von 1.029.700 € aus.

Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat in ihrer

Verfügung vom 12.06.2012 die Anordnung getroffen, dass die Stadt bis zum 30.10.2012

ein Sicherungskonzept zu beschließen hat. Rechtsgrundlage für diese Anordnung ist der

§ 43 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern. Danach ist die Stadt verpflichtet,

bei einem unausgeglichenen Haushalt ein Sicherungskonzept zu beschließen, in dem

Maßnahmen aufzuzeigen sind, die in einem festzulegenden Zeitraum den Haushaltsausgleich

wieder herstellen.

 

 

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 43 der Kommunalverfassung M-V für die Jahre

2012 bis 2015 ein Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

Anlage/n:

Haushaltssicherungskonzept der Stadt Altentreptow

für die Jahre 2012 bis 2015

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Loading...