Beschlussvorlage - 01/009/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Mit Antrag  vom 08.07.2009 hat die e.dis Natur Erneuerbare Energien GmbH, vertreten durch Frau Rita Mielke, Am Kanal 2-3, 14467 Potsdam (nachfolgend Vorhabenträger), bei der Stadt Altentreptow gemäß § 12 Absatz 2 BauGB beantragt, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuleiten. Der Vorhabenträger beabsichtigt für das in der Anlage 1 dargestellte Plangebiet und die hier vorhandene Biogasanlage eine Leistungs-erhöhung über die gesetzliche Privilegierungsgrenze von 500 kWel auf 716 kWel. Für die anfallende Abwärme wird ein Wärmenutzungskonzept erarbeitet. Geprüft wird in diesem Zusammenhang die Versorgung von angrenzenden Wohnnutzungen.

Die Stadt Altentreptow stimmt diesem Antrag des Vorhabenträgers zu. Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung zur Übernahme sämtlicher Planungskosten sowie zur Vorlage und Abstimmung eines Vorhaben- und Erschließungs-planes mit der Gemeinde gemäß § 12 Absatz 1 BauGB. Zugleich wird der Abschluss eines Durchführungsvertrages nach § 12 Absatz 1 BauGB vorbereitet. Finanzielle Auswirkungen sind für die Stadt damit nicht verbunden.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow weist das Bebauungsplangebiet als Fläche für die Landwirtschaft aus. Die Reduzierung dieser Flächen zu Gunsten von Sonderbau-flächen erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Auf die entsprechende Beschlussvorlage zur  Änderung des Flächennutzungsplanes wird verwiesen.

Der Bebauungsplan steht der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeinde-gebietes nicht entgegen.

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Stadtverwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch die Verwaltung beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

Der Planaufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

1.      Für das in der beigefügten Anlage dargestellte Gebiet soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Biogasanlage Friedrichshof" gemäß § 1 Absatz 3 und § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Im Plangebiet liegen Teilflächen des Flurstücks 57/3 der Flur 1 innerhalb der Gemarkung Altentreptow.

Ziel des Bebauungsplans ist es, durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung aus Biomasse“ gemäß § 11 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) den Betrieb der im Plangebiet vorhandenen Biogasanlage über die gesetzliche Privilegierungsgrenze von 500 kWel hinaus mit bis zu 716 kWel. planungsrechtlich zu sichern.

2.                         Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchzuführen.

3.                         Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB durchzuführen.

4.                         Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 BauGB).

 

 

 

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Anlagen

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