07.10.2009 - 10 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.12 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Mi., 07.10.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christa Pietschmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
1. Für das in der beigefügten Anlage dargestellte Gebiet soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Biogasanlage Friedrichshof" gemäß § 1 Absatz 3 und § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Im Plangebiet liegen Teilflächen des Flurstücks 57/3 der Flur 1 innerhalb der Gemarkung Altentreptow.
Ziel des Bebauungsplans ist es, durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung aus Biomasse“ gemäß § 11 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) den Betrieb der im Plangebiet vorhandenen Biogasanlage über die gesetzliche Privilegierungsgrenze von 500 kWel hinaus mit bis zu 716 kWel. planungsrechtlich zu sichern.
2.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die gemäß §
3 Absatz 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
durchzuführen.
3.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB durchzuführen.
4.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,5 kB
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