Beschlussvorlage - 37/BV/066/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 6 "Wohnbebauung Schmiedenfelde" der Gemeinde Wolde
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Wolde
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Entscheidung
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04.11.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Wolde besitzt durch die gute verkehrliche Anbindung und das reizvolle naturnahe Umfeld eine besondere Qualität als Wohnstandort.
Um der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbauplätzen in der Gemeinde Rechnung zu tragen, zielen bereits vorliegende, konkrete Investitionsabsichten für den in der Anlage dargestellten Planungsraum darauf ab, die Erschließung von Grundstücken für die Wohnbebauung umzusetzen. Eine dazu erforderliche Kostenübernahmeerklärung liegt der Gemeinde Wolde bereits vor.
Der Geltungsbereich schließt direkt an vorhandene Wohnbebauungen an und rundet den Siedlungskörper sinnvoll ab.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Wolde stellt den Planungsraum als Wohnbauflächen dar. Die Planung ist somit zielführend.
Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des Baugesetzbuches durchgeführt werden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligungen wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlich Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss
§ 2 Abs. 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit einer Größe von etwa 2,34 ha soll der Bebauungsplan Nr. 6 „Wohnbebauung Schmiedenfelde“ aufgestellt werden. Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 77, 78, 79, 103, 104, 105, 106 und 107 der Flur 1, Gemarkung Schmiedenfelde. Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Versammlung durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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