04.11.2020 - 11 Bebauungsplan Nr. 6 "Wohnbebauung Schmiedenfeld...

Beschluss:
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Wortprotokoll

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Beschluss

  1. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit einer Größe von etwa 2,34 ha soll der Bebauungsplan Nr. 6 „Wohnbebauung Schmiedenfelde“ aufgestellt werden. Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.  Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 77, 78, 79, 103, 104, 105, 106 und 107 der Flur 1, Gemarkung Schmiedenfelde. Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.
  2. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Versammlung durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
  3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Stimmberechtigt:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1 Herr Meißner

 

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Anlagen zur Vorlage