Beschlussvorlage - 36/BV/050/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Tützpatz "Solarpark südwestlich von Tützpatz"
hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Tützpatz
|
Entscheidung
|
|
|
05.11.2020
|
Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Nach Einschätzung des Landesamtes für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte dürfen gemäß 5.3 (9) Absatz 2 LEP M-V landwirtschaftlich genutzte Flächen nur in einem Streifen von 110 Metern beiderseits von Autobahnen, Bundesstraßen und Schienenwegen für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Anspruch genommen werden.
Entsprechend wird auf die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ verzichtet.
Das neue Nutzungskonzept sieht im Rahmen der Diversifizierung der Landwirtschaft eine Freiland-Legehennenanlage vor, die abweichend von bisherigen Standards der Legehennenhaltung in Deutschland ausschließlich mit Mobilställen und Wechselweiden arbeitet. Erstmalig bietet sich durch die anteilige Überschirmung mit Solarmodulen ein nahezu vollständiger Schutz der Hühner für den gesamten Grünauslauf.
Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark südwestlich von Tützpatz" vom 07.10.2019 wie folgt:
- Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 04 wird fortan mit der Bezeichnung „südwestlich von Tützpatz“ weitergeführt. Das neu formulierte Planungsziel umfasst die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Food & Energy“, welches gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO der Unterbringung von Wirtschaftsstellen eines gewerblichen Tierhaltungsbetriebes für Freilandlegehennen dient.
- Die Änderung des Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
826,6 kB
|