Beschlussvorlage - 01/BV/138/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Im Rahmen der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow vom 24.09.2019 beinhaltete die vorgelegte und beschlossene Satzungsfassung vom Juli 2019 einen redaktionellen Fehler bei der zulässigen Dachneigung als örtliche Bauvorschrift. Planungsgegenstand war auch während der durchgeführten öffentlichen Auslegung eine Dachneigung von 3° bis 50°. Die beschlossene und in Kraft getretene Satzungsfassung beinhaltet jedoch fälschlich eine Dachneigung von 25° bis 50°.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist nach Aufhebung der Nr. 3 (Satzungsbeschluss) des Beschlusses 01/BV/018/2019 sowie im Ergebnis der durchgeführten redaktionellen Änderung der Dachneigung erneut gemäß § 10 Abs. 1 BauGB im Vernehmen mit § 12 BauGB als Satzung zu beschließen und bekannt zu machen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

Ergänzend ist der in Kraft getretene vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet einzustellen.

Gemäß § 214 Abs. 4 BauGB können Flächennutzungspläne oder Satzungen durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 „An der Tonkuhle“ der Stadt Altentreptow wird mit der Planzeichnung Teil A, dem Text Teil B sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der vorliegenden, redaktionell berichtigten Fassung vom Juli 2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2019 gebilligt.

 

  1. Der neu gefasste Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 „An der Tonkuhle“ der Stadt Altentreptow ist ortsüblich bekannt zu machen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Gemäß § 214 Abs. 4 BauGB wird der Bebauungsplan durch das ergänzende Verfahren zur Behebung von Fehlern rückwirkend in Kraft gesetzt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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