16.06.2020 - 16 Betreff: vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 „An der Tonkuhle“ der Stadt Altentreptow wird mit der Planzeichnung Teil A, dem Text Teil B sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der vorliegenden, redaktionell berichtigten Fassung vom Juli 2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2019 gebilligt.

 

  1. Der neu gefasste Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 „An der Tonkuhle“ der Stadt Altentreptow ist ortsüblich bekannt zu machen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Gemäß § 214 Abs. 4 BauGB wird der Bebauungsplan durch das ergänzende Verfahren zur Behebung von Fehlern rückwirkend in Kraft gesetzt.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

15

Stimmberechtigt:

15

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage