Beschlussvorlage - 38/BV/026/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

 

Mit dem Beschluss 38/ BV/ 019/ 2020 hat die Gemeindevertretung die Bürgermeisterin ermächtigt, im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens der Gemeinde Breesen zum Betreiben einer Kindertagesstätte Gespräche zu führen.

 

Die Bürgermeisterin informiert die Gemeindevertretung im Rahmen der Vorstellung dieser Vorlage über die Gespräche.

 

Die Gemeinde Wildberg wird ihr Interesse am Betreiben einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Breesen unter folgenden Voraussetzungen bekunden:

 

  • durch das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wird eine Betriebserlaubnis erteilt,
  • durch die Rechts- und Kommunalaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte werden keine Beanstandungen geltend gemacht,
  • entsprechendes Fachpersonal kann eingestellt werden,
  • das technische Personal (Reinigungskraft und Hausmeister) könnte von der Gemeinde Wildberg auf der Grundlage eine Zuverdienstes bzw. Geringfügigkeit bernommen werden,
  • der Miet- und Trägervertrag soll vorerst auf 2 Jahre geschlossen werden,
  • der Mietvertrag sollte bis zur ersten Entgeltverhandlung kostenfrei gestellt werden,
  • im Mietvertrag soll geregelt werden, dass die Gemeinde Wildberg nur Reparaturen bis zu einem Wert von 100,00 € durchführt; alle anderen Reparatur- und Sanierungsarbeiten müssen vom Vermieter/ Gemeinde Breesen durchgeführt bzw. beauftragt werden,
  • das Inventar wird von der Gemeinde Wildberg beschafft.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung wurde durch die Bürgermeisterin ausführlich über die Gespräche im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens zum Betreiben einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Breesen informiert.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, das Interesse der Gemeinde Wildberg gegenüber der Gemeinde Breesen unter folgenden Voraussetzungen zu bekunden:

 

  • durch das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wird eine Betriebserlaubnis erteilt,
  • durch die Rechts- und Kommunalaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte werden keine Beanstandungen geltend gemacht,
  • entsprechendes Fachpersonal kann eingestellt werden,
  • das technische Personal (Reinigungskraft und Hausmeister) könnte von der Gemeinde Wildberg auf der Grundlage eine Zuverdienstes bzw. Geringfügigkeit bernommen werden,
  • der Miet- und Trägervertrag soll vorerst auf 2 Jahre geschlossen werden,
  • der Mietvertrag sollte bis zur ersten Entgeltverhandlung kostenfrei gestellt werden,
  • im Mietvertrag soll geregelt werden, dass die Gemeinde Wildberg nur Reparaturen bis zu einem Wert von 100,00 € durchführt; alle anderen Reparatur- und Sanierungsarbeiten müssen vom Vermieter/ Gemeinde Breesen durchgeführt bzw. beauftragt werden,
  • das Inventar wird von der Gemeinde Wildberg beschafft.

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, weiterhin in diesem Verfahren zu agieren.

Die Gemeindevertretung ist zu informieren.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

Zu den finanziellen Auswirkungen können bei dem momentanen Verfahrensstand noch keine Aussagen getroffen werden.

 

 

 

 

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