Beschlussvorlage - 01/BV/093/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage: Gemäß § 38 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V entscheidet der Bürgermeister in Fällen  äußerster Dringlichkeit anstelle der Stadtvertretung bzw. des Hauptausschusses. Diese Entscheidung bedarf der nachträglichen Genehmigung  durch die Stadtvertretung.

 

Die Bürgermeistervorlage ist als Anlage beigefügt.

 

Die äußerste Dringlichkeit ergab sich aus dem Doppik-Erleichterungsgesetz M-V (Terminstellung 31.12.2019). Eine verbindliche Entscheidung zur Ausübung des Wahlrechtes war bis zum 31.12.2019 zu treffen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Altentreptow genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung  des Bürgermeisters  01/BM/035/2019 zur Ausübung des Wahlrechtes gemäß § 61 

Gesamtabschluss KV M-V.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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