16.06.2020 - 13 Genehmigung Dringlichkeitsentscheidung des Bürg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Keitsch fragt, warum die Genehmigung erst jetzt auf der Tagesordnung steht, sie ist von November 2019?

Frau Knebler: Es ist nicht vorgeschrieben, wann die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters zu erfolgen hat.

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Beschluss

Die Stadtvertretung Altentreptow genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung  des Bürgermeisters  01/BM/035/2019 zur Ausübung des Wahlrechtes gemäß § 61 

Gesamtabschluss KV M-V.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

15

Stimmberechtigt:

15

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage