Mitteilungsvorlage - 01/MV/105/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Mit Schreiben vom 08. April 2020 (PE 14. April 2020)  hat der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 82 Abs.1 KV M-V angeordnet, dass der Bürgermeister unmittelbar nach der Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2020 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 51 KV M-V bzgl. der Planansätze für Auszahlungen für die Investitionsmaßnahmen Outdoor-Fitness-Platz-Klosterberg, Spielplätze Rudolf-Breitscheid-Straße und Friedensstraße (Produkt 5.5.1.00) und Naturnahes Kleingewässer (Produkt 5.5.1.02) verfügt. Des Weiteren sind von dem Planansatz des Produktes 2.8.1.00 Heimat- und Kulturpflege, Seniorenarbeit 80.000 EUR mit einer haushaltswirtschaftlichen Sperre zu belegen.

 

Die Sperrverfügung ist der unteren Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2020 vorzulegen.

 

Die haushaltswirtschaftliche Sperre wurde durch den Bürgermeister am 15.04.2020 verfügt.

 

Des Weiteren wurde angeordnet, dass die Stadtvertretung die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2020 bis 2023 entsprechend § 43 Abs. 8 KV M-V nachbessert und den Anforderungen und Maßstäben des § 43 Abs. 7 in Verbindung mit § 17b GemHVO Doppik anpasst. Die überarbeitet Fortschreibung ist mit der Nachtragshaushaltssatzung 2020 einzureichen, spätestens jedoch bis zum 30. November 2020.

 

Die Verwaltung wird der Stadtvertretung das überarbeitet Haushaltssicherungskonzept  zur Stadtvertretersitzung am 08. September 2020 zur Beschlussfassung vorlegen.

 

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