Beschlussvorlage - 01/BV/097/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertreter gestatten den Steinmetz Mirko Renger, Stralsunder Straße 13 in 17087 Altentreptow im Rahmen eines Interessenbeurkundungsverfahrens die Gestaltung der neuen Urnengemeinschaftsgrabstätten UG 9, UG 10 und UG 11 auf dem Friedhof in Altentreptow vorzunehmen.

Die Stelen verbleiben im Eigentum des Steinmetzbetriebes Mirko Renger. Sie werden durch die Bestattungspflichtigen refinanziert.

 

Eine entsprechende Vereinbarung ist zwischen der Stadt Altentreptow als Friedhofsträger und dem Steinmetzbetrieb Mirko Renger zu schließen.

 

Herr Mirko Renger ist Stadtvertreter.

Somit ist die mit ihm zu schließende Vereinbarung gem. §38 Abs. 6 KV M-V durch die Stadtvertretung zu genehmigen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung willigt der Vereinbarung zwischen der Stadt Altentreptow und dem Steinmetzbetrieb Mirko Renger in Bezug auf die Gestaltung (Stelen) der Urnengemeinschaftsgrabstätten UG 9, UG 10 und UG 11 auf dem Altentreptower Friedhof (Stralsunder Straße) ein.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

Bezeichnung:

 

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Die Stele wird vom Steinmetzbetrieb aufgestellt. Der Stadt Altentreptow entstehen in diesem Zusammenhang keine Kosten.

 

 

 

 

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Anlagen

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