Beschlussvorlage - 01/BV/097/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung mit einem Stadtvertreter gemäß § 38 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg - Vorpommern (KV-MV)
hier: Gestaltung der Urnengemeinschaftsgrabstätten UG 9, UG 10 und UG 11 auf dem Altentreptower Friedhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Anja Schmidt
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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26.05.2020
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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16.06.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Die Stadtvertreter gestatten den Steinmetz Mirko Renger, Stralsunder Straße 13 in 17087 Altentreptow im Rahmen eines Interessenbeurkundungsverfahrens die Gestaltung der neuen Urnengemeinschaftsgrabstätten UG 9, UG 10 und UG 11 auf dem Friedhof in Altentreptow vorzunehmen.
Die Stelen verbleiben im Eigentum des Steinmetzbetriebes Mirko Renger. Sie werden durch die Bestattungspflichtigen refinanziert.
Eine entsprechende Vereinbarung ist zwischen der Stadt Altentreptow als Friedhofsträger und dem Steinmetzbetrieb Mirko Renger zu schließen.
Herr Mirko Renger ist Stadtvertreter.
Somit ist die mit ihm zu schließende Vereinbarung gem. §38 Abs. 6 KV M-V durch die Stadtvertretung zu genehmigen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung willigt der Vereinbarung zwischen der Stadt Altentreptow und dem Steinmetzbetrieb Mirko Renger in Bezug auf die Gestaltung (Stelen) der Urnengemeinschaftsgrabstätten UG 9, UG 10 und UG 11 auf dem Altentreptower Friedhof (Stralsunder Straße) ein.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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108,8 kB
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