Beschlussvorlage - 01/BV/077/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

In § 5 der KV M-V vom 13. Juli 2011 ist das Satzungsrecht der Gemeinden für den eigenen Wirkungskreis geregelt.

Gemäß Haushaltserlass für das Haushaltsjahr 2020 liegt der Landesdurchschnitt von 2018 bei der Größenklasse 5.000 bis 10.000 Einwohner für die Grundsteuer A bei 310 v.H., bei der Grundsteuer B bei 387 v.H. und bei der Gewerbesteuer bei 340 v.H..

 

Die Stadt Altentreptow hat eine weggefallene Leistungsfähigkeit. Der Haushaltsausgleich kann im Haushaltsjahr 2020 nicht erreicht werden. Die Haushaltssatzung 2020 weist einen Fehlbetrag in Höhe von - 681.130 EUR aus. Eine Deckung aus Rücklagen ist nicht mehr gegeben. Des Weiteren  besteht bereits ein Fehlbetrag aus Vorträgen in Höhe von: - 922.979 EUR. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung ist die Stadt Altentreptow verpflichtet, die Hebesätze an den Landesdurchschnitt von 2018 (für die Größenklasse 5.000 bis 10.000 Einwohner) anzupassen.

 

Die Stadt muss sich  aktiv am Abbau des Fehlbetrages beteiligen, um auch zukünftig bei der Vergabe von Fördermitteln einen positive Stellungnahme des Landrates des Landkreises MSE als  unteren Rechtsaufsichtsbehörde  erwarten zu können.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Angleichung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer an  den Landesdurchschnitt von 2018 (für die Größenklasse 5.000 bis 10.000 Einwohner), um die finanziellen Leistungsfähigkeit zu stabilisieren.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Mit der Hebesatzsatzung werden ab 2020

 

die Grundsteuer A   auf  350 v.H.

die Grundsteuer B   auf 387 v.H.

die Gewerbesteuer  auf 340 v.H.

festgesetzt.

 

Die Satzung tritt ab dem 01.01.2020 in Kraft.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Eine Hebesatzerhöhung bei der Grundsteuer B von 350 v.H. auf  387  v.H. würde eine Erhöhung der Erträge/Einzahlungen von ca. 50.870.EUR  und bei einer Erhöhung der Gewerbesteuer von 330 v.H. auf 340 v.H. eine Erhöhung von ca. 66.700 EUR bedeuten.

(Grundlage für die Berechnung bilden die Planansätze 2020)

 

 

 

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Anlagen

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