08.01.2020 - 8 Hebesatzsatzung 2020

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Wortprotokoll

Herr Wanka erläutert die Vorlage.

Herr Quast legt seinen Standpunkt dar, dass eine Steuererhöhung das letzte Mittel sein sollte und die eingereichte Vorlage seine Zustimmung nicht erhalten wird.

Herr Kraft vertritt den Standpunkt, dass man sich nicht vehement gegen eine Steuererhöhung wehren kann. Hierbei ist auch die Auswirkung auf Fördermittelanträge zu beachten und die Stadt soll auch weiterhin freiwillige Leistungen tätigen. Die Vorlage würde die Zustimmung erhalten.

Herr Wanka ist der Meinung, dass man statt Steuererhöhung über mehr Einsparungen nachdenken sollte. Er verweist darauf, dass man bis 30.06. eines Jahres die Steuern noch rückwirkend erhöhen kann und wir sollten die Entscheidung der uRAB abwarten.

Frau Schuring verweist darauf, dass sich die Stadt in der Haushaltssicherung befindet.

Frau Knebler informiert die Anwesenden darüber, dass es seitens der uRAB in Bezug auf die Bewilligung von Zuweisungen verschärfte Prüfungen geben wird. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass das neue FAG M-V eine Regelung zur Entschuldung enthält. Um hier eine Sonderzuweisung zu erhalten, müssen die Hebesätze 20 Prozentpunkte über dem gewogenen Landesdurchschnitt liegen. Da die Stadt Altentreptow erstmalig mit dem Jahresabschluss 2019 ein Defizit des Saldos der E/A ausweist und auch im Finanzpanzeitraum jährlich ein Defizit ausgewiesen wird, ist die Anhebung der Hebesätze erforderlich um  eine Sonderzahlung zu beantragen.

 

Frau Knebler zeigt anhand einer Power Point Präsentation, wie die Hebesätze bei  den Städten im Landkreis MSE aussehen, die mit Altentreptow vergleichbar sind.

 

Herr Wanka fragt nach, ob es die Möglichkeit gibt auch nur eine Abgabenart zu erhöhen.

Frau Schuring beantragt die Grundsteuer B nur auf 370 v.H. zu erhöhen

 

Es wird über die einzelnen Hebesätze separat abgestimmt.

 

Grundsteuer B von 350 v.H. auf 370 v.H.4 JA2 NEIN

Gewerbesteuer von 330 v.H. auf 340 v.H.3 JA3 NEIN

Grundsteuer Aunverändert 350 v.H.6 JA

 

Der Finanzausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung mit dem Hebesatz 370 v.H. bei der Grundsteuer B.

 

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Anlagen zur Vorlage