Beschlussvorlage - 29/BV/018/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Bei den Flurstücken 104 teilw., 105, 106/2 teilw., 107/2 teilw., 108/5, 333/7 teilw., der Flur 1, in der Gemarkung Burow handelt es sich um Brachflächen, versiegelte, ehemalige Gewerbeflächen sowie minderwertige Landwirtschaftsfläche, welche überwiegend bereits längere Zeit ungenutzt brach liegt. Herr Richter von der nawes GmbH & Co.KG hat die Flurstücke bereits gepachtet oder besitzt teilweise die Möglichkeit die Flächen zu pachten, um eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten. Die Flurstücke befinden sich im Außenbereich; zur Herstellung des Baurechts bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

 

Herr Richter hat die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens mit dem Ziel der Herstellung des Baurechts für die Errichtung der geplanten Anlage beantragt. Die Planungs- und Erschließungskosten übernimmt der Vorhabenträger; die schriftliche Bestätigung zur Kostenübernahme erfolgt mit Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Burow beschließt in der heutigen Sitzung die Einleitung des Bauleitplanverfahrens. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Nr. 8 „Solarpark Burow, Seltzer Straße“ gemäß § 12(1) BauGB.
  2. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 104 teilw., 105, 106/2 teilw., 107/2 teilw., 108/5, 333/7 teilw., der Flur 1, in der Gemarkung Burow mit einer Fläche von ca. 10 ha; die genaue Abgrenzung ist im anliegenden Lageplan ersichtlich.
  3. Ziel und Zweck der Planung ist die geordnete städtebauliche Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als Sondergebiet „Photovoltaikanlage“ sowie die geordnete Erschließung der Anlage einschließlich der Berücksichtigung der umweltschützenden Belange.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  5. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zu geben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Bauamt des Amtes Treptower Tollensewinkel Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während der Öffnungszeiten unterrichten zu können; der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
  6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 einzuholen. Die Durchführung des Verfahrensschrittes wird gemäß § 4 b auf einen Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2019:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Die Kosten der Planung sowie der Erschließung übernimmt der Vorhabenträger. Die schriftliche Bestätigung zur Kostenübernahme erfolgt mit Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages vor dem Satzungsbeschluss.

 

 

 

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Anlagen

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