Beschlussvorlage - 01/BV/054/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Am 17.10.2019 reichte die Fraktion Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD  den in der Anlage beigefügten Antrag ein. Gemäß § 4 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung sollen Angelegenheiten, die auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, dem Stadtvertretervorsteher zwei Wochen vor der Sitzung der Stadtvertretung in schriftlicher Form vorgelegt werden.

 

Anträge sind schriftlich in kurzer und klarer Form abzufassen. Sie sind zu begründen.

 

Der Antrag wurde fristgerecht  in schriftlicher Form eingereicht und begründet.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. r den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 100 ha soll der Bebauungsplan Nr. 27 Umwelt-, Wohn- und Energieareal Altentreptow/Thalberg“  gemäß BauGB aufgestellt werden. Planungsziel ist die Ausweisung eines „Sonstigen Sondergebietes“ gemäß § 11 BauNVO ohne Windkraftanlagen.

 

  1. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke: Gemarkung Altentreptow Flur 11 Nr. 4,5/1, 5/2, 6, 21, 22, 23, 24tlw., 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39 tlw., 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48/1, 48/2, 48/3, 49/1, 49/2 tlw., 50, 66, 77 und Gemarkung Altentreptow Flur 2 Nr. 434, 435 sowie Gemarkung Thalberg Flur 1 Nr. 1, 2, 3, 4, 5/234, 7/3 tlw., 8/2, 8/4, 8/6, 8/9, 8/10, 8/11, 9/6, 9/7. Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.                               Eine frühzeitige  Öffentlichkeitsbeteiligung ist durchzuführen.

 

  1. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren gleichzeitig zur Aufstellung des Bebauungsplanes Umwelt-, Wohn- und Energieareal Altentreptow/Thalberg“

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2019:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Planungsleistungen sind in Haushaltsplan 2020 einzustellen.

 

 

 

 

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Anlagen

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