Beschlussvorlage - 01/BV/054/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD
Bebauungsplan der Stadt Altentreptow "Umwelt-, Wohn- und Energieareal Altentreptow/Thalberg" einschließlich Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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22.10.2019
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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05.11.2019
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Am 17.10.2019 reichte die Fraktion Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD den in der Anlage beigefügten Antrag ein. Gemäß § 4 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung sollen Angelegenheiten, die auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, dem Stadtvertretervorsteher zwei Wochen vor der Sitzung der Stadtvertretung in schriftlicher Form vorgelegt werden.
Anträge sind schriftlich in kurzer und klarer Form abzufassen. Sie sind zu begründen.
Der Antrag wurde fristgerecht in schriftlicher Form eingereicht und begründet.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 100 ha soll der Bebauungsplan Nr. 27 „Umwelt-, Wohn- und Energieareal Altentreptow/Thalberg“ gemäß BauGB aufgestellt werden. Planungsziel ist die Ausweisung eines „Sonstigen Sondergebietes“ gemäß § 11 BauNVO ohne Windkraftanlagen.
- Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke: Gemarkung Altentreptow Flur 11 Nr. 4,5/1, 5/2, 6, 21, 22, 23, 24tlw., 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39 tlw., 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48/1, 48/2, 48/3, 49/1, 49/2 tlw., 50, 66, 77 und Gemarkung Altentreptow Flur 2 Nr. 434, 435 sowie Gemarkung Thalberg Flur 1 Nr. 1, 2, 3, 4, 5/234, 7/3 tlw., 8/2, 8/4, 8/6, 8/9, 8/10, 8/11, 9/6, 9/7. Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist durchzuführen.
- Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren gleichzeitig zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Umwelt-, Wohn- und Energieareal Altentreptow/Thalberg“.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,4 MB
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