Beschlussvorlage - 01/BV/042/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Beteiligt:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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16.10.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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22.10.2019
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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05.11.2019
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Am 29. Juni 2019 trat die neue Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungs-verordnung – EntschVO M-V) in Kraft.
In der Begründung zur Neufassung heißt es: „ Eine weitere spürbare Erhöhung der Höchstsätze für die funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung bei allen kommunalen Ehrenämtern ist zum jetzigen Zeitpunkt geboten, um die Beträge den gestiegenen Lebenshaltungskosten und Bürokratieaufwendungen anzupassen sowie weiter und verstärkt Anreize zu setzen, dass sich weiterhin viele qualifizierte Personen für ehrenamtliche Tätigkeiten bewerben.“
In den §§ 9- 11 der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow sind die Entschädigung geregelt. Der Vorlage ist eine Anlage beigefügt, in der die alten Regelung der neuen Regelung zu den Höchstsätzen gegenübergestellt werden.
Die Entschädigungsverordnung enthält im § 14 Abs. 4 eine gänzlich neue Regelung. Demnach können Mitglieder der Gemeindevertretungen, die keine funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung erhalten zusätzlich zur sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung einen monatlichen Sockelbetrag erhalten.
Die in der Verordnung zugelassenen Aufwandsentschädigungen sind Höchstbeträge.
Die Änderung der Höhe der Entschädigung in den §§ 9 - 11 der Hauptsatzung kann nur in Form einer Satzungsänderungen erfolgen. Für die Beschlussfassung ist gemäß § 22 KV M-V die Stadtvertretung zuständig
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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14,2 kB
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